Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten ohne Zuzahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung (§ 61 SGB V). Der Eigenanteil entfällt, falls Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung erhalten haben (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).

Und wie ist das bei Privatpatienten?
Bei den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede – je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Die Privatversicherten erhalten von uns zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.