Anspruch nach dem SGB IX
Nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich Sprach-, Beschäftigungs- und physikalischer Therapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der aus medizinischer Sicht entscheidet, ob ein logopädischer Therapiebedarf vorhanden ist.