Sie benötigen eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung (meistens rosafarben/blau, DinA5), die – bei gesetzlich Versicherten – nicht älter als 28 Tage sein darf. Bei privat versicherten PatientInnen besteht diese Frist nicht. Falls Sie über Arztberichte, Diagnosen und Berichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen verfügen, bringen Sie diese bitte mit.