Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapieeinheiten pro Rezept. Nach Anforderung erhält der Arzt von dem Therapeuten einen Bericht, in dem der Stand der Therapie erläutert wird. Anhand der medizinischen Diagnostik, sowie der Rückmeldung des Therapeuten entscheidet der Arzt über die weiteren Maßnahmen bzw. über die Weiterverordnung der Therapie. Nach dem Ablauf jeder Verordnung wird neu über die Weiterführung der Therapie entschieden. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Manchmal sind auch Pausen in der Therapie sinnvoll.