Die ärztlicherseits verordnete logopädische Therapie wird grundsätzlich ambulant in der Praxis für Logopädie erbracht. Sie kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen, dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arzt den medizinisch notwendigen Hausbesuch verordnet hat. Die Therapeuten unserer Praxis arbeiten außerdem als Kooperationspraxis im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen und in der Einrichtung Regens Wagner Hohenwart.

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf die Verordnung höchstens 28 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein.